Pfarreienverband
Mittleres Lechtal
Statuten des Projekts Pfarreienverband Mittleres Lechtal
Der Verband
Mit Wirksamkeit vom 1. September 2001 wird der Pfarreienverband Mittleres Lechtal errichtet.
Dem Verband gehören folgende Seelsorgestellen (im weiteren auch „Pfarren" oder „Gemeinden" genannt) an: Pfarre Bach, Pfarre Elbigenalp, Pfarre Häselgehr, Expositur Stockach, Pfarre Gramais (1. Dez. 2001). Die Pfarren bleiben in ihrer Selbständigkeit und Eigenart erhalten.
Zur Koordination des Verbandes wird ein Verbandsrat errichtet. Ihm gehören an: je 2 Vertreter/-innen jeder Pfarre (entsandt vom PGR), der Pfarrmoderator, der Pastoralassistent, der Diakon und ein Vertreter des Dekanates. Vorsitzender ist der bestellte Priester. Der Verbandsrat sucht für die jeweiligen Interessen der Pfarreien einen gerechten Ausgleich zu finden, bringt die Standpunkte der Pfarren in die Region ein und umgekehrt. Damit gemeinsame Aufgaben finanziert werden können, wird eine Verbandkassa eingerichtet. Anteilig sollen alle Pfarren beteiligt werden. Die Verwaltung und Aufsicht obliegt dem Verbandrat.
Die Pfarren
Die Verantwortung für die pfarrliche Seelsorge und die Verwaltung in den Pfarren nehmen Gläubige der Gemeinden soweit als möglich selber wahr. Im Laufe der ersten beiden Jahre des Projektes, grundsätzlich so früh wie möglich, sollen Personen aus den Pfarren zur ehrenamtlichen Übernahme von Verantwortung nach can. 517 §2 CIC befähigt werden. Der PGR entscheidet über die jeweils örtliche Seelsorgearbeit. Der Pfarrer ist überall Vorsitzender des PGR, nimmt aber nicht notwendig an allen Sitzungen teil. Er muss alle Beschlüsse zu ihrer Wirksamkeit bestätigen. Der Pastoralassistent ist ordentliches Mitglied.
Regionales Pastoralarbeit
Dazu gehören:
Subsidiäre Unterstützung für und Entlastung der Pfarren geben (Ideen: Kurse, Jugend- und Jungschararbeit, Thema „Armut", Bibelzentrum, Exerzitien, Fahrten, gemeinsam: Pfarrbrief und Homepage u.a. ...).
Forum für unterschiedliche Initiativen von Gläubigen und Gruppen in der Region sein.
Eigenständige regionale Formen der Seelsorge entwickeln und erproben.
Diese Regionalarbeit soll in der Region, nicht aber in einer einzigen Pfarre beheimatet sein (Vernetzung der verschiedenen Pfarrhäuser und anderer Einrichtungen). Das verwaltende Zentrum ist Elbigenalp. Ein genaues Profil dieser pastoralen Arbeit ergibt sich aus den Bedürfnissen und Notwendigkeiten der Gemeinden, der Region und auch entsprechend den Begabungen von Gläubigen, des Pfarrmoderators und des PA.
Der Priester
Er leitet alle Gemeinden als Pfarrer. Er wohnt in Elbigenalp. Er nimmt durch Zielarbeit* und Vorsitz in der Eucharistie (Leitung von sakramentalen Feiern) aktiv die Leitung der Gemeinden wahr.
*Zielarbeit: Förderung der Gläubigen und Verantwortlichen ihre Entscheidungen und pastoralen Wege so zu gestalten, dass die Einheit mit Christus, untereinander, mit der Kirche und mit der Welt sichtbar bleibt bzw. wird.
Er feiert an Sonn- und Feiertagen abwechselnd in den Pfarreien Eucharistie (incl. Vorabend) und regelmäßig abwechselnd an Werktagen. Er hat regelmäßige Sprechstunden in jeder Pfarre. Seine pastorale Arbeit stimmt er mit dem PA ab. Bei Bedarf übernimmt er maximal 2 Klassen an Pflichtschulen als Katechet. Er trifft sich mit den Katecheten und hält Kontakt zu den Schulen.
Der Pastoralassistent (PA)
Der PA unterstützt, begleitet, befähigt die pastoral handelnden Personen in den Pfarren in ihrer Seelsorgsarbeit; koordiniert die Aktivitäten der einzelnen Pfarren in der Region; bringt weitere subsidiäre Hilfe (Dekanat, Diözese) ins Spiel. Er stimmt seine Schwerpunktarbeit mit dem Pfarrer ab. Seine konkrete Arbeit richtet sich nach den Bedürfnissen der Pfarren, der Region und regionalen Pastoralplattform. Am Beginn des Projektes steht insbesondere die Ausbildung der ehrenamtlichen Pfarrkuratoren im Mittelpunkt. Im Verband wohnhafte Priester und Diakone wirken nach Vereinbarung mit dem Pfarrmoderator an der Seelsorgearbeit mit.
Aufgabenteilungen
Die detaillierten Zuständigkeiten des Pfarrmoderators, des PA, von ehrenamtlichen Kuratoren und anderen Personen mit gemeindlichen bzw. regionalen Verantwortlichkeiten (z. B. auch Gastpriester) werden klar und verbindlich vereinbart und allen Betroffenen bekannt gemacht. Diese Vereinbarungen werden bei Bedarf nachverhandelt, neu geschlossen oder gelöst.
Diözesane und dekanatliche Anbindung
Der Pfarreienverband ist ein Projekt im Auftrag der Diözese.
Zweimal jährlich wird sich der Generalvikar von der Entwicklung des Projektes überzeugen.
Ein Vertreter des Dekanates ist Mitglied des Verbandsrates.
bearbeitet von PM am 17.1.2006